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   VG Meiningen, 05.06.2007 - 1 E 297/07 Me   

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VG Meiningen, 05.06.2007 - 1 E 297/07 Me (https://dejure.org/2007,62888)
VG Meiningen, Entscheidung vom 05.06.2007 - 1 E 297/07 Me (https://dejure.org/2007,62888)
VG Meiningen, Entscheidung vom 05. Juni 2007 - 1 E 297/07 Me (https://dejure.org/2007,62888)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Thüringen, 30.03.2007 - 2 EO 729/06

    Recht des öffentlichen Dienstes ; Konkurrentenstreitverfahren um Stelle eines

    Auszug aus VG Meiningen, 05.06.2007 - 1 E 297/07
    hin mit Beschluss vom 30.03.2007 ( Az.: 2 EO 729/06 ) ihrem Antrag.

    Ansonsten könnte die Ernennung kommunaler Wahlbeamter, die nach § 2 Abs. 2 ThürKWBG durch ein Organ einer Gebietskörperschaft gewählt werden, im Falle einer fehlerhaften (rechtsunwirksamen, ungültigen) Wahl nicht mehr beseitigt werden (vgl. hierzu ausführlich: VG Meiningen, B. v. 24.07.2006 - 1 E 401/06 Me -, in diesem Sinne auch der dieser Entscheidung nachgehende Beschluss des ThürOVG, B. v. 30.03.2007 - 2 EO 729/06 -).

  • VG Meiningen, 24.07.2006 - 1 E 401/06

    Recht der Landesbeamten; Zum vorbeugenden einstweiligen Rechtsschutz gegen die

    Auszug aus VG Meiningen, 05.06.2007 - 1 E 297/07
    Nachdem das Verwaltungsgericht diesen Antrag mit Beschluss vom 24.07.2006 ( Az.: 1 E 401/06 Me ) abgelehnt hatte, entsprach das Thüringer Oberverwaltungsgericht auf die Beschwerde der Frau E.

    Ansonsten könnte die Ernennung kommunaler Wahlbeamter, die nach § 2 Abs. 2 ThürKWBG durch ein Organ einer Gebietskörperschaft gewählt werden, im Falle einer fehlerhaften (rechtsunwirksamen, ungültigen) Wahl nicht mehr beseitigt werden (vgl. hierzu ausführlich: VG Meiningen, B. v. 24.07.2006 - 1 E 401/06 Me -, in diesem Sinne auch der dieser Entscheidung nachgehende Beschluss des ThürOVG, B. v. 30.03.2007 - 2 EO 729/06 -).

  • VG Meiningen, 15.08.2005 - 1 E 510/05

    Recht der Landesbeamten; Zum Anspruch auf vorläufige Prüfungsteilnahme bei einer

    Auszug aus VG Meiningen, 05.06.2007 - 1 E 297/07
    Der in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verankerte Anspruch auf eine tatsächlich und rechtlich wirksame Kontrolle verpflichtet die Gerichte, bei ihrer Entscheidungsfindung diejenigen Folgen zu erwägen, die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbunden sind (vgl. hierzu ausführlich VG Meiningen, B. v. 15.08.2005 - 1 E 510/05.Me -).

    Solche sind auch im Übrigen nicht ersichtlich (zur Frage der Vorwegnahme der Hauptsache in diesem Sinne auch: VG Meiningen, B. v. 15.08.2005 - 1 E 510/05.Me -).

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VG Meiningen, 05.06.2007 - 1 E 297/07
    Eine Ausnahme vom Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache kommt nach der in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleisteten Rechtsschutzgarantie dann in Betracht, wenn der in der Hauptsache geltend gemachte Anspruch hinreichend wahrscheinlich ist und wegen des Nichterfüllens dieses Anspruchs schwere, unzumutbare oder nicht anders abwendbare Nachteile drohen ( BVerfG, B. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, NJW 1989, 827 ff. [BVerfG 25.10.1988 - 2 BvR 745/88] ; BVerwG, B. v. 21.01.1999 - 11 VR 8/98 -, NVwZ 1999, 650 ff. [BVerwG 21.01.1999 - 11 VR 8/98] ; VGH Baden-Württemberg, B. v. 20.06.1989 - 6 S 972/89 -, DÖV 1989, 776 ff.), der Rechtsschutz also leer zu laufen droht.
  • BVerwG, 01.02.1978 - 6 C 9.77

    Vollziehung der Ernennung - Aushändigung der Urkunde - Rücknahme einer Ernennung

    Auszug aus VG Meiningen, 05.06.2007 - 1 E 297/07
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seiner grundlegenden Entscheidung vom 01.02.1978 (Az.: VI C 9.77 , BVerw-GE 55, 212 ff. = DVBl 1978, 628 ff. [BVerwG 01.02.1978 - 6 C 9/77] ) erkannt, dass eine durch Aushändigung der Urkunde vollzogene Ernennung auch vor dem in der Urkunde bezeichneten Tag ihrer (inneren) Wirksamkeit nur nach der abschließenden Sonderregelung über die Rücknahme einer Ernennung ( §§ 12, 13 BBG entspricht §§ 12, 13 ThürBG) zurückgenommen werden kann; diese Voraussetzungen liegen hier ersichtlich nicht vor.
  • BVerwG, 21.01.1999 - 11 VR 8.98

    Planfeststellung für den Ausbau eines Schienenweges; Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus VG Meiningen, 05.06.2007 - 1 E 297/07
    Eine Ausnahme vom Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache kommt nach der in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleisteten Rechtsschutzgarantie dann in Betracht, wenn der in der Hauptsache geltend gemachte Anspruch hinreichend wahrscheinlich ist und wegen des Nichterfüllens dieses Anspruchs schwere, unzumutbare oder nicht anders abwendbare Nachteile drohen ( BVerfG, B. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, NJW 1989, 827 ff. [BVerfG 25.10.1988 - 2 BvR 745/88] ; BVerwG, B. v. 21.01.1999 - 11 VR 8/98 -, NVwZ 1999, 650 ff. [BVerwG 21.01.1999 - 11 VR 8/98] ; VGH Baden-Württemberg, B. v. 20.06.1989 - 6 S 972/89 -, DÖV 1989, 776 ff.), der Rechtsschutz also leer zu laufen droht.
  • BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 141.02

    Pflicht des Verwaltungsgerichts zur Umdeutung in einen sachdienlichen Antrag;

    Auszug aus VG Meiningen, 05.06.2007 - 1 E 297/07
    Allerdings legitimiert § 88 VwGO die Richter nicht, den Wesensgehalt der Auslegung zu überschreiten und an die Stelle dessen, was eine Partei erklärtermaßen will, das zu setzen, was sie - nach Meinung der Richter - zur Verwirklichung ihres Bestrebens wollen sollte ( BVerwG, B. v. 14.04.2003 - 3 B 141/02 -, zitiert nach Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2006 - 1 B 2157/05
    Auszug aus VG Meiningen, 05.06.2007 - 1 E 297/07
    Der zunächst als Antrag auf Erlass einer Sicherungsanordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO zu verstehende Antrag, dem Antragsgegner zu untersagen, die im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen ausgeschriebene Stelle eines hauptamtlichen Beigeordneten beim Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit einem Mitbewerber bis zu einer rechtmäßigen Entscheidung zu besetzen, dient ersichtlich allein dazu, den Anspruch eines Konkurrenten, im beamtenrechtlichen Verfahren zu sichern (vgl. auch OVG NRW, B. v. 07.03.2006 - 1 B 2157/05, 1 B 14/06 -, zitiert nach Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 6 S 972/89

    Kürzung der Regelsatzhilfe bei Asylbewerbern

    Auszug aus VG Meiningen, 05.06.2007 - 1 E 297/07
    Eine Ausnahme vom Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache kommt nach der in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleisteten Rechtsschutzgarantie dann in Betracht, wenn der in der Hauptsache geltend gemachte Anspruch hinreichend wahrscheinlich ist und wegen des Nichterfüllens dieses Anspruchs schwere, unzumutbare oder nicht anders abwendbare Nachteile drohen ( BVerfG, B. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, NJW 1989, 827 ff. [BVerfG 25.10.1988 - 2 BvR 745/88] ; BVerwG, B. v. 21.01.1999 - 11 VR 8/98 -, NVwZ 1999, 650 ff. [BVerwG 21.01.1999 - 11 VR 8/98] ; VGH Baden-Württemberg, B. v. 20.06.1989 - 6 S 972/89 -, DÖV 1989, 776 ff.), der Rechtsschutz also leer zu laufen droht.
  • VG Gera, 02.06.2005 - 2 E 514/05
    Auszug aus VG Meiningen, 05.06.2007 - 1 E 297/07
    als Kreistagsmitglied die geltend gemachte Rechtsverletzung vorwerfen, zu richten (vgl. Beschluss der mit kommunalverfassungsrechtlichen Streitigkeiten befassten 2. Kammer des VG Meiningen vom 30.09.2005 - 2 E 514/05.Me -).
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